Satzung

Satzung des FreeLifeZ e. V.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen FreeLifeZ und soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name „FreeLifeZ e.V.
  2. Sitz des Vereins ist Meitingen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kultur, Sport, Bildung, Wissenschaft und Forschung.
  2. Der Zweck des Vereins wird verwirklicht durch (z. B. Organisation von Veranstaltungen, Bildungsangebote, Zusammenarbeit mit Institutionen und jungen Talenten).
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erste Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  6. Er darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  7. Änderungen des Vereinszwecks bedürfen einer qualifizierten Mehrheit und der Einhaltung der Vorschriften zur Gemeinnützigkeit.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Arten der Mitgliedschaft: Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern.
  2. Erwerb der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag an den Vorstand beantragt und durch Beschluss des Vorstands gewährt.
  3. Fördermitgliedschaft: Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell, ohne aktive oder passive Wahlrechte zu haben.
  4. Ehrenmitgliedschaft: Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  5. Beendigung der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende zu erklären.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Rechte: Alle ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an Veranstaltungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
  2. Pflichten: Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und die festgelegten Beiträge zu entrichten.

§ 5 Beiträge und Sonderbeiträge

  1. Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 60 EUR.
  2. Der Vorstand kann in Ausnahmefällen Sonderbeiträge für spezifische Projekte erheben, über deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung entscheidet.
  3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 6 Vergünstigungen für Mitglieder

  1. Alle ordentlichen Mitglieder erhalten kostenlosen Eintritt bei kostenpflichtigen Veranstaltungen über den Verein und Vergünstigungen für bis zu 3 Begleiter.
  2. Alle ordentlichen Mitglieder erhalten 25% Rabatt auf Produkte die über den eigenen Online-Shop angeboten werden.

§ 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand
  3. Der Kassenprüfer

§ 8 Die Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
  3. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung.
  4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  5. Aufgaben:
    • Wahl und Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer
    • Beschluss über Mitgliedsbeiträge und Sonderbeiträge
    • Satzungsänderungen und Vereinsauflösung

§ 9 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Weitere Ämter können hinzugefügt werden.
  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
  3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt diesen gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Kassenprüfer sind einzeln vertretungsberechtigt.
  4. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
  5. Der Vorstand trifft sich regelmäßig an einem öffentlich zugänglichen Versammlungsort (z.B. Gasthaus, Hotel) und trifft dort die für den Verein maßgeblichen Entscheidungen.

§ 10 Aufwandsentschädigung und Vergütung

  1. Die Tätigkeit im Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich.
  2. Der Vorstand kann eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Ausübung seiner Tätigkeit erhalten, sofern dies von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

§ 11 Kassenprüfung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren.
  2. Der Kassenprüfer prüft die Kassenführung und erstattet der Mitgliederversammlung Bericht.

§ 12 Datenschutz und Schweigepflicht

  1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder ausschließlich im Rahmen der Datenschutzgesetze.
  2. Mitglieder und Vorstand sind verpflichtet, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 13 Haftung

  1. Der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder und Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

§ 14 Arbeitsgruppen und Ausschüsse

  1. Der Vorstand kann zur Durchführung bestimmter Projekte oder Aufgaben Arbeitsgruppen oder Ausschüsse einrichten.
  2. Diese Gruppen arbeiten eigenverantwortlich im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben und berichten regelmäßig dem Vorstand.

§ 15 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

  1. Satzungsänderungen können nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
  2. Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden.
  3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die gemeinnützige Organisation „Kinderlachen e.V. – Dortmund “, der gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt und es so zu verwenden hat.