Satzung des FreeLifeZ e. V.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen FreeLifeZ und soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name „FreeLifeZ e.V.“
- Sitz des Vereins ist Meitingen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kultur, Sport, Bildung, Wissenschaft und Forschung.
- Der Zweck des Vereins wird verwirklicht durch (z. B. Organisation von Veranstaltungen, Bildungsangebote, Zusammenarbeit mit Institutionen und jungen Talenten).
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erste Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Er darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Änderungen des Vereinszwecks bedürfen einer qualifizierten Mehrheit und der Einhaltung der Vorschriften zur Gemeinnützigkeit.
§ 3 Mitgliedschaft
- Arten der Mitgliedschaft: Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern.
- Erwerb der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag an den Vorstand beantragt und durch Beschluss des Vorstands gewährt.
- Fördermitgliedschaft: Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell, ohne aktive oder passive Wahlrechte zu haben.
- Ehrenmitgliedschaft: Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Beendigung der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende zu erklären.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Rechte: Alle ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an Veranstaltungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
- Pflichten: Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und die festgelegten Beiträge zu entrichten.
§ 5 Beiträge und Sonderbeiträge
- Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 60 EUR.
- Der Vorstand kann in Ausnahmefällen Sonderbeiträge für spezifische Projekte erheben, über deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung entscheidet.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 6 Vergünstigungen für Mitglieder
- Alle ordentlichen Mitglieder erhalten kostenlosen Eintritt bei kostenpflichtigen Veranstaltungen über den Verein und Vergünstigungen für bis zu 3 Begleiter.
- Alle ordentlichen Mitglieder erhalten 25% Rabatt auf Produkte die über den eigenen Online-Shop angeboten werden.
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
- Der Kassenprüfer
§ 8 Die Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
- Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
- Aufgaben:
- Wahl und Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer
- Beschluss über Mitgliedsbeiträge und Sonderbeiträge
- Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
§ 9 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Weitere Ämter können hinzugefügt werden.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt diesen gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Kassenprüfer sind einzeln vertretungsberechtigt.
- Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
- Der Vorstand trifft sich regelmäßig an einem öffentlich zugänglichen Versammlungsort (z.B. Gasthaus, Hotel) und trifft dort die für den Verein maßgeblichen Entscheidungen.
§ 10 Aufwandsentschädigung und Vergütung
- Die Tätigkeit im Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich.
- Der Vorstand kann eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Ausübung seiner Tätigkeit erhalten, sofern dies von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
§ 11 Kassenprüfung
- Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren.
- Der Kassenprüfer prüft die Kassenführung und erstattet der Mitgliederversammlung Bericht.
§ 12 Datenschutz und Schweigepflicht
- Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder ausschließlich im Rahmen der Datenschutzgesetze.
- Mitglieder und Vorstand sind verpflichtet, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 13 Haftung
- Der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder und Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
§ 14 Arbeitsgruppen und Ausschüsse
- Der Vorstand kann zur Durchführung bestimmter Projekte oder Aufgaben Arbeitsgruppen oder Ausschüsse einrichten.
- Diese Gruppen arbeiten eigenverantwortlich im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben und berichten regelmäßig dem Vorstand.
§ 15 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
- Satzungsänderungen können nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
- Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden.
- Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die gemeinnützige Organisation „Kinderlachen e.V. – Dortmund “, der gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt und es so zu verwenden hat.